Hier finden Sie Antworten auf die Fragen, die mir Kundinnen und Kunden am häufigsten stellen: zu beglaubigten Übersetzungen, zur Apostille, zu Kosten, Lieferzeiten und zum Dolmetschen bei Gericht und Behörden. Ihre Frage ist nicht dabei? Schreiben Sie mir, ich antworte in der Regel am selben Tag.
Beglaubigte Übersetzungen
Eine Übersetzung, die von einer allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Übersetzerin angefertigt und mit Beglaubigungsvermerk, Stempel und Unterschrift versehen wird. Sie bestätigt die Übereinstimmung mit dem Original und wird von österreichischen Behörden, Gerichten, Notaren und Universitäten anerkannt.
Für alle Dokumente, die Sie bei einer Behörde oder einem Gericht vorlegen: Geburts-, Heirats- und Scheidungsurkunden, Diplome und Zeugnisse, Führerscheine, Strafregisterauszüge, Meldebestätigungen, Gerichtsurteile, Vollmachten und Verträge.
Für die Übersetzung genügt ein vollständiger, gut lesbarer Scan. Die Übersetzung wird mit einer Kopie verbunden. Die Behörde kann jedoch verlangen, dass Sie das Original zusammen mit der Übersetzung vorlegen.
Zwischen Österreich und Russland gilt ein Rechtshilfeabkommen, viele russische Urkunden werden daher ohne Apostille anerkannt. Urkunden aus Kasachstan, Belarus oder der Ukraine brauchen meist eine Apostille aus dem Ausstellungsland. Verbindlich ist die Auskunft der Behörde, bei der Sie das Dokument vorlegen.
Nach der Transliterationsnorm ISO 9, die österreichische Standesämter und Behörden verlangen. Abweichende Schreibweisen laut Reisepass vermerke ich zusätzlich.
Ja. Die Beglaubigung einer beim Landesgericht eingetragenen Übersetzerin gilt bei allen österreichischen Behörden und Gerichten, unabhängig vom Bundesland.
Kosten und Lieferzeit
Ich rechne nach Normzeilen ab: 2,00 € pro Normzeile à 55 Zeichen. Eine Standardurkunde mit einer Seite liegt meist bei 60 bis 70 €. Nach Sicht des Scans erhalten Sie einen verbindlichen Preis.
Der Stundensatz liegt zwischen 90 und 150 €, abhängig von Art des Einsatzes (konsekutiv, simultan, Flüsterdolmetschen), Dauer und Fachgebiet. Anfahrtskosten nenne ich vorab im Angebot.
Standardurkunden meist innerhalb weniger Werktage, kurze Dokumente wie Führerscheine oft in ein bis drei Werktagen. Eilaufträge sind nach Absprache möglich.
Per Post österreichweit, durch Abholung in Wiener Neustadt oder als digital signierte Datei, wenn die Behörde das akzeptiert.
Per Überweisung nach Rechnung; Details erhalten Sie mit dem Angebot.
Dolmetschen
Bei Gerichtsverhandlungen, Polizeivernehmungen, Notarterminen, Eheschließungen am Standesamt, Terminen im Aufenthalts- und Staatsbürgerschaftsverfahren, bei Ärzten sowie bei Geschäftsverhandlungen und Konferenzen.
In Wien, Niederösterreich und dem Burgenland vor Ort; österreichweit und international per Videokonferenz oder Telefon.
Ja, über Zoom, Microsoft Teams und andere Plattformen sowie telefonisch.
Ja. Als beeidete Dolmetscherin bin ich zur Verschwiegenheit verpflichtet; alle Dokumente und Gesprächsinhalte behandle ich streng vertraulich.
