Geburtsurkunde übersetzen lassen: Russisch–Deutsch, beglaubigt

Eine beglaubigte Übersetzung der Geburtsurkunde aus dem Russischen brauchen Sie in Österreich bei fast jedem wichtigen Behördengang: bei der Eheschließung am Standesamt, beim Antrag auf Aufenthaltstitel oder Staatsbürgerschaft, bei der Familienbeihilfe, bei der Anmeldung eines Kindes in Schule oder Kindergarten und für die Geburtsurkunde des eigenen Kindes.

Was übersetzt wird

Ich übersetze die Geburtsurkunde vollständig und beglaubigt: den Urkundentext, alle Stempel, Siegel und Randvermerke sowie eine eventuell vorhandene Apostille. Namen übertrage ich nach der ISO-9-Norm und ergänze auf Wunsch die Schreibweise laut Reisepass, damit die Behörde keine Abweichung beanstandet. Das gilt für alte sowjetische Urkunden ebenso wie für aktuelle russische, kasachische, belarussische oder ukrainische Urkunden in russischer Sprache.

Apostille oder nicht? Zwischen Österreich und der Russischen Föderation gilt ein Rechtshilfeabkommen, weshalb viele russische Urkunden in Österreich ohne Apostille anerkannt werden. Dokumente aus anderen Staaten, etwa aus Kasachstan, Belarus oder der Ukraine, brauchen in der Regel eine Apostille aus dem Ausstellungsland. Ob eine Apostille verlangt wird, entscheidet immer die Behörde, bei der Sie das Dokument vorlegen. Fragen Sie im Zweifel dort nach, bevor Sie die Übersetzung beauftragen; eine später angebrachte Apostille muss nämlich mitübersetzt werden.

Ablauf

  1. Sie senden mir einen gut lesbaren Scan oder ein Foto des Dokuments per E-Mail, WhatsApp oder über das Kontaktformular.
  2. Sie erhalten innerhalb kurzer Zeit ein fixes Angebot mit Preis und Liefertermin.
  3. Ich übersetze das Dokument vollständig, inklusive Stempel, Vermerke und Apostille, und versehe die Übersetzung mit Beglaubigungsvermerk, Stempel und Unterschrift.
  4. Sie holen die beglaubigte Übersetzung in Wiener Neustadt ab oder bekommen sie per Post zugeschickt. Auf Wunsch stelle ich zusätzlich eine digital signierte Version bereit.

Sie müssen dafür nicht nach Wiener Neustadt kommen: Der gesamte Ablauf funktioniert per Scan und Post, österreichweit. Kundinnen und Kunden aus Wien, Niederösterreich und dem Burgenland können die Übersetzung auch persönlich abholen.

Kosten

Richtwert: Ich rechne nach Normzeilen ab (2,00 € pro Normzeile à 55 Zeichen). Eine Standardurkunde mit einer Seite liegt damit meist bei 60 bis 70 €. Den genauen Preis nenne ich Ihnen nach Sicht des Scans, ohne versteckte Zuschläge. Details zu allen Tarifen finden Sie unter Tarife & Kosten.

Anerkennung

Ich bin allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Dolmetscherin für Russisch, eingetragen beim Landesgericht Wiener Neustadt. Meine beglaubigten Übersetzungen werden von allen österreichischen Behörden, Gerichten, Notaren, Universitäten und Standesämtern anerkannt.

Häufige Fragen zur Geburtsurkunde

Reicht ein Foto der Geburtsurkunde?

Für das Angebot ja. Für die Übersetzung brauche ich einen vollständigen, gut lesbaren Scan beider Seiten inklusive Rückseite und Apostille. Das Original muss ich nicht sehen; manche Behörden verlangen aber, dass Sie Original und Übersetzung gemeinsam vorlegen.

Wie wird mein Name geschrieben?

Nach der Transliterationsnorm ISO 9, wie sie österreichische Standesämter verlangen. Weicht die Schreibweise in Ihrem Reisepass ab, vermerke ich beide Varianten in der Übersetzung.

Kann die Übersetzung an die Übersetzung geheftet werden?

Ja. Die beglaubigte Übersetzung wird fest mit einer Kopie des Originals verbunden und mit Stempel und Unterschrift versehen. So wird sie von Standesämtern und dem Magistrat akzeptiert.

Ich brauche auch die Übersetzung ins Russische, für Russland.

Auch das übernehme ich: österreichische Geburtsurkunden übersetze ich beglaubigt ins Russische, etwa für Konsulat, ZAGS oder Pensionsanträge.