Heiratsurkunde & Scheidungsurteil übersetzen: Russisch–Deutsch, beglaubigt

Für die Eheschließung in Österreich, den Familiennachzug, die Namensänderung oder ein Scheidungsverfahren brauchen Sie eine beglaubigte Übersetzung Ihrer Heiratsurkunde oder Ihres Scheidungsurteils aus dem Russischen. Ich übersetze diese Urkunden als gerichtlich beeidete Übersetzerin so, dass Standesamt, Gericht und Magistrat sie ohne Rückfragen akzeptieren.

Diese Dokumente übersetze ich beglaubigt

  • Heiratsurkunde (свидетельство о заключении брака)
  • Scheidungsurkunde (свидетельство о расторжении брака) und Scheidungsurteil des Gerichts
  • Ehefähigkeitszeugnis und Ledigkeitsbescheinigung
  • Sterbeurkunde des Ehepartners, Vaterschaftsanerkennung, Adoptionsbeschluss
  • Ehevertrag und notarielle Vereinbarungen

Heiraten in Österreich mit russischen Dokumenten

Das österreichische Standesamt verlangt für die Ermittlung der Ehefähigkeit in der Regel Geburtsurkunde, Nachweis des Familienstands (Ledigkeitsbescheinigung oder Scheidungsurkunde) und einen Meldenachweis, jeweils mit beglaubigter Übersetzung. Ich übersetze alle Dokumente aus einer Hand und achte auf eine einheitliche Namensschreibung nach ISO 9. Bei der Trauung selbst kann ich als beeidete Dolmetscherin anwesend sein, wenn ein Partner nicht ausreichend Deutsch spricht.

Apostille oder nicht? Zwischen Österreich und der Russischen Föderation gilt ein Rechtshilfeabkommen, weshalb viele russische Urkunden in Österreich ohne Apostille anerkannt werden. Dokumente aus anderen Staaten, etwa aus Kasachstan, Belarus oder der Ukraine, brauchen in der Regel eine Apostille aus dem Ausstellungsland. Ob eine Apostille verlangt wird, entscheidet immer die Behörde, bei der Sie das Dokument vorlegen. Fragen Sie im Zweifel dort nach, bevor Sie die Übersetzung beauftragen; eine später angebrachte Apostille muss nämlich mitübersetzt werden.

Ablauf

  1. Sie senden mir einen gut lesbaren Scan oder ein Foto des Dokuments per E-Mail, WhatsApp oder über das Kontaktformular.
  2. Sie erhalten innerhalb kurzer Zeit ein fixes Angebot mit Preis und Liefertermin.
  3. Ich übersetze das Dokument vollständig, inklusive Stempel, Vermerke und Apostille, und versehe die Übersetzung mit Beglaubigungsvermerk, Stempel und Unterschrift.
  4. Sie holen die beglaubigte Übersetzung in Wiener Neustadt ab oder bekommen sie per Post zugeschickt. Auf Wunsch stelle ich zusätzlich eine digital signierte Version bereit.

Sie müssen dafür nicht nach Wiener Neustadt kommen: Der gesamte Ablauf funktioniert per Scan und Post, österreichweit. Kundinnen und Kunden aus Wien, Niederösterreich und dem Burgenland können die Übersetzung auch persönlich abholen.

Kosten

Richtwert: Ich rechne nach Normzeilen ab (2,00 € pro Normzeile à 55 Zeichen). Eine Standardurkunde mit einer Seite liegt damit meist bei 60 bis 70 €. Den genauen Preis nenne ich Ihnen nach Sicht des Scans, ohne versteckte Zuschläge. Details zu allen Tarifen finden Sie unter Tarife & Kosten.

Scheidungsurteile sind länger als Urkunden; hier nenne ich Ihnen den Preis nach Zeilenzahl, ebenfalls vorab und verbindlich.

Häufige Fragen

Muss das ganze Scheidungsurteil übersetzt werden?

Für die Wiederverheiratung reicht häufig ein Auszug mit dem Rechtskraftvermerk. Klären Sie mit dem Standesamt, ob ein Auszug genügt; das spart Kosten. Ich übersetze beides.

Brauche ich für die Trauung eine Dolmetscherin?

Wenn ein Partner die deutsche Sprache nicht ausreichend beherrscht, verlangt das Standesamt eine beeidete Dolmetscherin. Ich übernehme das in Wien, Wiener Neustadt und Umgebung.

Wie lange ist eine übersetzte Urkunde gültig?

Die Übersetzung selbst hat kein Ablaufdatum. Manche Behörden verlangen jedoch, dass die Urkunde nicht älter als sechs Monate ist, etwa Ledigkeitsbescheinigungen. Erkundigen Sie sich vorab beim Standesamt.